Ablauf der Datenträgervernichtung
Von der Anfrage bis zum Vernichtungszertifikat in fünf Schritten. Jeder Datenträger bleibt vom Eingang bis zur Zerstörung einzeln nachverfolgbar.
1. Anfrage und Angebot
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie an: 030 417 17370. Nennen Sie uns:
- welche Datenträger (Festplatten, SSDs, Bänder, Smartphones, Server-Laufwerke …),
- ungefähr wie viele,
- ob Datenträger defekt sind,
- welche Nachweisstufe Sie brauchen (Stufe 1 Protokoll oder Stufe 2 mit Löschung und Video).
Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Wenn Sie personenbezogene Daten vernichten lassen, schicken wir Ihnen mit dem Angebot den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
2. Abgabe im Labor oder Versand
Sie bringen die Datenträger in unser Labor in der Danziger Str. 78a, 10405 Berlin, oder schicken sie uns als Paket. Für den Versand empfehlen wir einen nachverfolgbaren Paketdienst und eine einfache Liste der Seriennummern im Paket. Eine Abholung bieten wir nicht an.
3. Eingang und Erfassung
Beim Eingang wird jeder Datenträger fotografiert und mit Seriennummer, Hersteller, Modell und Kapazität erfasst. Weicht die Lieferung von Ihrer Liste ab, melden wir uns, bevor wir mit der Vernichtung beginnen. Bis zur Vernichtung lagern die Datenträger unter Verschluss.
4. Löschen und Zerstören
- Löschen: Funktionsfähige Festplatten werden nach NIST SP 800-88 „Purge“ überschrieben, SSDs per Secure Erase oder Crypto Erase gelöscht (Stufe 2).
- Entmagnetisieren: Defekte Festplatten werden geöffnet, jede Scheibe wird einzeln entmagnetisiert (Stufe 2).
- Zerstören: Danach wird jeder Datenträger zerlegt, nach Material getrennt und zerkleinert – Festplatten nach DIN 66399 bis Sicherheitsstufe H-5, Flash-Speicher bis E-4, Bänder bis T-5.
- Video: Bei Stufe 2 filmen wir die Vernichtung jedes einzelnen Datenträgers.
Warum wir in dieser Reihenfolge arbeiten, steht hier: Schreddern allein ist keine Datenvernichtung .
5. Nachweis
Sie erhalten per E-Mail:
- das Vernichtungsprotokoll mit allen Seriennummern, dem Löschverfahren und der Vernichtungsart je Datenträger,
- das Vernichtungszertifikat (PDF, unterschrieben),
- die Fotos der Datenträger,
- bei Stufe 2 die Videos der Vernichtung.
Die Unterlagen eignen sich als Beleg für Ihre Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO, für interne Audits und für Anforderungen Ihrer Auftraggeber. Die getrennten Materialreste gehen an einen Entsorgungsfachbetrieb; kein Teil wird weiterverwendet.