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Festplatten vernichten lassen – mit Nachweis, ohne Weiterverwendung

HeadCrash vernichtet Festplatten, SSDs und andere Datenträger für Unternehmen, Praxen, Kanzleien und Behörden – so, dass Sie es später belegen können. Kein Teil eines Datenträgers wird weiterverwendet oder weiterverkauft. Sie erhalten für jedes Gerät einen Nachweis mit Seriennummer.

Warum HeadCrash

  • Erst löschen, dann zerstören. Jeder Datenträger wird vor dem Schreddern vollständig überschrieben oder – wenn er defekt ist – zerlegt und jede Magnetscheibe einzeln entmagnetisiert. Der Schredder ist bei uns der letzte Schritt, nicht der einzige.
  • Nachweis für jedes Gerät. Seriennummer, Foto, Löschverfahren und Vernichtungsart stehen im Protokoll. Auf Wunsch filmen wir die Vernichtung jedes einzelnen Datenträgers.
  • Erfahrung aus dem Datenrettungslabor. Wir wissen, wo Daten auf einer Festplatte überleben – auch in umgelagerten Sektoren und Reservebereichen, die ein normales Überschreiben nicht erreicht. Warum Schreddern allein nicht genügt

Zwei Nachweisstufen

Stufe 1 · ProtokollStufe 2 · Löschung + Zerstörung
Seriennummer jedes Datenträgers im Protokoll✓✓
Foto jedes Datenträgers✓✓
Vernichtungsprotokoll und Vernichtungszertifikat (PDF, unterschrieben)✓✓
Überschreiben nach NIST SP 800-88 „Purge“ bzw. Secure Erase, bei defekten Festplatten Entmagnetisierung jeder einzelnen Scheibe–✓
Zerlegen, Trennen nach Material, Zerkleinern nach DIN 66399✓✓
Video der Vernichtung jedes Datenträgers–✓

Mehr zum Nachweis: Vernichtungsnachweis .

Welche Datenträger wir vernichten

So läuft es ab

  1. Anfragen. Sie nennen uns Art und Anzahl der Datenträger und die gewünschte Nachweisstufe. Sie erhalten ein schriftliches Angebot.
  2. Bringen oder senden. Sie geben die Datenträger in unserem Labor in Berlin ab oder schicken sie uns als Paket.
  3. Löschen und zerstören. Wir erfassen jede Seriennummer, löschen oder entmagnetisieren und zerstören dann jeden Datenträger.
  4. Nachweis erhalten. Sie bekommen Protokoll und Zertifikat, bei Stufe 2 zusätzlich die Videos.

Details: Ablauf · Preise

Für Unternehmen, die personenbezogene Daten vernichten lassen, schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab – im Preis enthalten.

Vernichtung anfragen oder rufen Sie uns an: 030 417 17370 (Mo–Fr 10–18 Uhr).

Für wen wir Datenträger vernichten

Wer personenbezogene oder vertrauliche Daten verarbeitet, muss sie am Ende sicher löschen und das nachweisen können (Art. 5 Abs. 2, Art. 17 und Art. 32 DSGVO). Typische Anlässe, zu denen uns Unternehmen beauftragen:

  • Arztpraxen, Kanzleien, Steuerberater: Praxis- oder Kanzleiauflösung, Wechsel der Praxissoftware, Austausch alter Rechner
  • Versicherungen, Hausverwaltungen, Behörden: Ablauf von Aufbewahrungsfristen, Umzug, Wechsel des IT-Dienstleisters
  • IT-Abteilungen und Systemhäuser: Hardwaretausch, Leasingrückgabe, Rückbau von Servern und Speichersystemen
  • Nachlass und Geschäftsaufgabe: Festplatten und Speichermedien aus Firmen- oder Privatbesitz, die niemand mehr öffnen soll

Was wir nicht tun

Wir verkaufen keine Teile weiter und bauen keine Komponenten aus, um sie wiederzuverwenden. Nach der Vernichtung gehen die getrennten Materialien an einen Entsorgungsfachbetrieb. Wir holen keine Datenträger ab und vernichten nicht beim Kunden vor Ort – der Nachweis entsteht in unserem Labor, mit Foto und auf Wunsch mit Video jedes einzelnen Datenträgers.